Der Staatsrat (Consejo de Estado) setzt das Dekret 1469 von 2025 zum Mindestlohn vorläufig außer Vollzug

Der Staatsrat (Consejo de Estado) setzt die Wirkungen des Dekrets 1469 von 2025 vorläufig außer Vollzug, bis eine Sachentscheidung über dessen Rechtmäßigkeit ergeht. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für 2026 hatte erhebliche steuerliche, finanzielle und arbeitsrechtliche Auswirkungen. Diese erfordern strategische und zeitnahe Entscheidungen. Die nun angeordnete vorläufige Aussetzung (suspensión provisional) des Dekrets 1469 von 2025 […]