Es wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Zusammenhang mit dem Training von Modellen der künstlichen Intelligenz regeln soll, um die Achtung der Rechte von Urhebern und Rechteinhabern zu gewährleisten.
Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Lieferanten, Eigentümer, Händler, Importeure oder jede juristische, natürliche, öffentliche oder private Person, die über die Verwaltung, Kontrolle, Lizenz oder das Eigentum an Modellen und/oder Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) verfügt, zuvor ausdrücklich eine Lizenz für die Nutzung der geschützten Werke oder künstlerischen Leistungen erwerben.
Es wird eine Ausnahme vom Urheberrecht vorgeschlagen, um Forschungsorganisationen und Einrichtungen, die für das kulturelle Erbe zuständig sind, die Möglichkeit zu geben, Text- und Datenmining für wissenschaftliche Forschungszwecke durchzuführen, sofern sie legalen Zugang zu den Werken haben.
Es sieht einen Rahmen für die obligatorische kollektive Verwaltung bestimmter Formen der Nutzung geschützter Werke vor, insbesondere im musikalischen und audiovisuellen Bereich.
Obwohl wir die Umsetzung und Verwirklichung dieses Gesetzentwurfs für schwierig halten, stellt er einen Annäherungsversuch an den Rechtsrahmen für diesen Bereich dar.