Dekret Nr. 1261 von 2026: Was Unternehmen über die Ausrufung des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Notstands wissen sollten

Dieses Dokument fasst die wesentlichen Punkte des Dekrets Nr. 1261 vom 19. August 2026 zusammen, mit dem die kolumbianische Regierung in Ausübung der ihr durch Artikel 215 der kolumbianischen Verfassung sowie durch das Organgesetz über Ausnahmezustände (Gesetz 137 von 1994) übertragenen Befugnisse aufgrund einer schweren öffentlichen Katastrophe den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Notstand für Teile des Staatsgebiets ausgerufen hat. Anlass war das Erdbeben vom 10. August 2026, von dem 15 Departamentos des Landes betroffen sind.

1. Ausrufung des Notstands und räumlicher Geltungsbereich

Hauptzweck des Dekrets 1261 vom 19. August 2026 ist die Ausrufung des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Notstands für die Departamentos Antioquia, Caldas, Cauca, Chocó, Quindío, Cundinamarca, Risaralda, Huila, Valle del Cauca, Tolima, Putumayo, Norte de Santander, Bolívar, Nariño und Sucre für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen, um die Krise zu bewältigen und eine Ausweitung der Auswirkungen der Katastrophe zu verhindern.

Das Dekret sieht vor, dass die entsprechenden Maßnahmen durch Legislativdekrete (decretos legislativos) umgesetzt werden und im Wesentlichen folgende Bereiche betreffen:

  • Bewältigung der humanitären und sozialen Krise: Unmittelbare Unterstützung der betroffenen Bevölkerung durch Notunterkünfte, Grundversorgung, finanzielle Hilfen und den Wiederaufbau von Wohnraum.
  • Außerordentliche Mobilisierung finanzieller Mittel: Überwindung der unzureichenden regulären Haushaltsmittel, insbesondere aufgrund der ausgeschöpften Mittel des entsprechenden Unterkontos des Nationalen Fonds für Katastrophenrisikomanagement (FNGRD) durch Darlehen aus dem FAE im Rahmen des Lizenzgebührensystems (Regalías), Haushaltsumschichtungen und beschleunigte öffentliche Kreditaufnahme.
  • Wirtschaftliche Wiederbelebung und finanzielle Entlastungen: Schaffung von Befugnissen zur Gewährung von Steuer-, Zoll- und Devisenerleichterungen bzw. Zahlungsaufschüben sowie von vergünstigten Zinssätzen und Beschäftigungszuschüssen.
  • Beschleunigte Verwertung staatlicher Vermögenswerte: Ermächtigung der Sociedad de Activos Especiales (SAE), Vermögenswerte des FRISCO kurzfristig zu veräußern, um die daraus erzielten Erlöse für die Bewältigung des Notstands einzusetzen, sowie Grundstücke für Sammelstellen und Umsiedlungsmaßnahmen bereitzustellen.
  • Sicherstellung von Dienstleistungen und Infrastruktur: Wiederherstellung der Verkehrs-, Energie- und Wasserversorgungsinfrastruktur sowie Ermöglichung flexibler Formen der Erbringung von Bildungs- und Justizleistungen.

Diese Maßnahmen dienen der Bewältigung und Überwindung der Katastrophensituation. Das Dekret sieht hierzu insbesondere folgende Sondermaßnahmen vor:

2. Öffentliche Kreditaufnahme und Lizenzgebühren (Regalías):
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die in Gesetz 2056 von 2020 über das Allgemeine Lizenzgebührensystem (Sistema General de Regalías) vorgesehenen Verfahren für Ausschreibung, Genehmigung und Verteilung von Mitteln zu vereinfachen, da diese einer unmittelbaren Verwendung der Mittel entgegenstehen können. Ebenso sollen die besonderen Verfahren nach Gesetz 80 von 1993 vereinfacht werden, die eine beschleunigte öffentliche Kreditaufnahme erschweren. Ziel ist es, kurzfristig über ausreichende Mittel zu verfügen, um die Krise zu bewältigen und eine Ausweitung ihrer Auswirkungen zu verhindern.
3. Steuer-, Zoll- und Liquiditätsmaßnahmen
Diese Maßnahmen stützen sich auf die ausdrückliche Ermächtigung in Artikel 215 der kolumbianischen Verfassung, wonach der Präsident durch gesetzesvertretende Dekrete vorübergehend Steuern ändern oder neue Steuern einführen kann. Im Zollbereich soll die Anwendung des Dekrets 1165 von 2019 angepasst werden, um Einfuhrverfahren und Abwicklungsregelungen zu flexibilisieren. Darüber hinaus soll der in Artikel 800-1 des kolumbianischen Steuergesetzbuchs (Estatuto Tributario) geregelte Mechanismus „Obras por Impuestos“ ausgeweitet werden, damit sich private Akteure über dieses Instrument am Wiederaufbau der betroffenen Gebiete beteiligen können. Dabei darf der vom CONFIS zu genehmigende fiskalische Höchstbetrag nicht überschritten werden.
4. Finanzielle Maßnahmen für Betroffene und den Genossenschaftssektor
Diese Maßnahmen werden mit den Beschränkungen des Gesetzes 454 von 1998 über die Solidarwirtschaft begründet. Dieses untersagt Spar- und Kreditgenossenschaften grundsätzlich, ihre Dienstleistungen Dritten anzubieten, die keine Mitglieder sind. Daher sind besondere Befugnisse erforderlich, damit diese Genossenschaften ihre Kredit-, Einlagen- und Unterstützungsleistungen vorübergehend auch auf von der Katastrophe betroffene Nichtmitglieder ausweiten können. Darüber hinaus sieht das Dekret die Möglichkeit vor, Sonderfonds einzurichten, deren Zweck in der Finanzierung von und Investition in Wiederaufbauprojekte in den betroffenen Gebieten besteht.
5. Außerordentliche Verwaltung von Vermögenswerten (SAE / FRISCO)

Die Maßnahmen beruhen auf einer vorübergehenden Änderung des Gesetzes 1708 von 2014 (Código de Extinción de Dominio – Gesetzbuch über die Einziehung von Vermögenswerten). Dadurch können die für den FRISCO geltenden regulären Verfahren für öffentliche Versteigerungen und traditionelle Vergabeverfahren ausnahmsweise entfallen und die Anforderungen an Garantien und Versicherungen nach den Vorschriften über die Verwaltung staatlicher Vermögenswerte flexibilisiert werden.

6. Wirtschaftlicher Schutz und Beschäftigungssicherung

Das Dekret sieht zeitlich und räumlich begrenzte, nicht rückzahlbare Unterstützungsmaßnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen vor, die zur Finanzierung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen betroffener Arbeitnehmer bestimmt sind. Darüber hinaus sind außerordentliche finanzielle Unterstützungsleistungen für von der Katastrophe betroffene Selbstständige vorgesehen.

7. Justiz und Strafvollzug

Das Dekret sieht die Notwendigkeit vor, ein zeitlich befristetes Ausnahmeregime für die landesweite Verteilung, Neuverteilung oder Zuweisung dringender Rechtssachen einzuführen. Dies betrifft insbesondere Verfassungsbeschwerden (acciones de tutela), Habeas-Corpus-Verfahren, Anträge auf Haftentlassung sowie Angelegenheiten, bei denen Verjährungs- oder Ausschlussfristen drohen. Die Umsetzung soll durch den Obersten Justizrat (Consejo Superior de la Judicatura) erfolgen. Vorgesehen sind zudem die Nutzung virtueller Kommunikationsmittel sowie ein Fonds für die Justizinfrastruktur. Die Maßnahmen sollen angesichts der durch den Notstand verursachten Krise insbesondere den Schutz von Personen im Freiheitsentzug sowie des Aufsichts- und Sicherheitspersonals gewährleisten.

8. Bildung

Das Dekret ermöglicht die Nutzung alternativer Räumlichkeiten und von Fernunterricht bzw. digitalen Unterrichtsformen zur Aufrechterhaltung des Bildungsangebots und schafft hierzu eine Ausnahme von Artikel 138 des Gesetzes 115 von 1994. Darüber hinaus sind Haushaltsumschichtungen sowie beschleunigte Vergabeverfahren für mobile pädagogische und psychosoziale Unterstützungsangebote vorgesehen.

9. Wohnraum

Vorgesehen sind eine Flexibilisierung und Ausweitung des Anwendungsbereichs des Familienwohnzuschusses (Subsidio Familiar de Vivienda) als Ausnahme von Gesetz 3 von 1991 und Gesetz 2079 von 2021. Darüber hinaus sollen Flächen für Umsiedlungen und vorübergehende Unterkünfte bereitgestellt, Maßnahmen gegen Preisverzerrungen bei Mieten und Baumaterialien getroffen und besondere Verfahren für städtebauliche Genehmigungen ermöglicht werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine mögliche Anpassung der Raumordnungspläne (Planes de Ordenamiento Territorial – POT) der betroffenen Gebiete.

10. Telekommunikation

Das Dekret sieht eine vorübergehende Flexibilisierung der bestehenden Verfahren vor, um die Verfügbarkeit von Infrastruktur, die gemeinsame Nutzung von Netzen und den Einsatz technologischer Lösungen zu erleichtern.

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