Katasterbewertungen 2026: Pauschale Anpassung mit Einzelfallrelevanz

Mit Dekret 1480 vom 30. Dezember 2025 (Decreto 1480 del 30 de diciembre de 2025) hat die nationale Regierung eine einheitliche Erhöhung der Katasterwerte um 3 Prozent für die Mehrheit der städtischen und ländlichen Grundstücke festgelegt, die im Jahr 2025 weder neu bewertet noch aktualisiert wurden. Grundstücke, die im Jahr 2025 ein Katasterverfahren der Neubildung, Aktualisierung oder automatischen Anpassung durchlaufen haben, sind von dieser pauschalen Erhöhung ausgenommen. Grundlage des Prozentsatzes ist das vom Banco de la República prognostizierte Inflationsziel für 2026.

Die 3 prozentige Anpassung gilt nicht für
(i) Grundstücke, die im Jahr 2025 einer Neubildung, Aktualisierung oder automatischen Anpassung des Katasterwerts unterzogen wurden
(ii) Grundstücke in Bogotá D.C., da dort eigene Bewertungsindizes nach Gesetz 601 von 2000 (Ley 601 de 2000) Anwendung finden
(iii) dezentrale Katasterbehörden (catastros descentralizados), die je nach Nutzung des Grundstücks differenzierte Bewertungsindizes festlegen können  

Für rückständige Grundstücksbewertungen, die nach dem Nationalen Entwicklungsplan (Plan Nacional de Desarrollo, Ley 2294 de 2023) automatisch anzupassen sind, erfolgt die Neubestimmung nach der vom Geographischen Institut Agustín Codazzi (Instituto Geográfico Agustín Codazzi) definierten Methodik der Massenaktualisierung.

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