Arbeitsrechtliche Beschäftigung und steuerliche Anreize: Die DIAN konkretisiert den Anwendungsbereich zentraler Förderinstrumente

Ausbildungsverträge in ZESE gelten als direkt geschaffene Arbeitsplätze

Mit Stellungnahme 013290 von 2025 (Concepto 013290 de 2025) stellt die nationale Steuer und Zollbehörde (DIAN) klar, dass Ausbildungsverträge (contrato de aprendizaje) bei Gesellschaften, die als Sonderwirtschafts und Sozialzonen (ZESE, Zonas Económicas y Sociales Especiales) qualifizieren, als direkt geschaffene Arbeitsplätze anzuerkennen sind. Diese Einordnung ist maßgeblich für den Zugang zum besonderen Steuerregime nach Gesetz 1955 von 2019 (Ley 1955 de 2019). Das Regime gewährt unter anderem einen Körperschaftsteuersatz von 0 Prozent für die ersten fünf Jahre ab Gründung der Gesellschaft sowie eine Reduzierung auf 50 Prozent des allgemeinen Steuersatzes für die folgenden fünf Jahre.

Nach Auffassung der DIAN ist der Ausbildungsvertrag als besondere Form eines befristeten Arbeitsvertrags einzuordnen. Grundlage ist die Definition in Artikel 21 des Gesetzes 2466 von 2025 (Ley 2466 de 2025). Damit erweitert die Behörde den Kreis der anrechenbaren Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des ZESE Regimes und schafft zusätzliche Rechtssicherheit für Investoren.

200 Prozent steuerliche Abzugsfähigkeit bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Mit Stellungnahme 015589 vom 10. November 2025 (Concepto 015589 de 10 de noviembre de 2025) bestätigt die DIAN die Anwendbarkeit des 200 Prozentigen Betriebsausgabenabzugs bei der Einkommensteuer für Lohnzahlungen und Sozialleistungen an Arbeitnehmer mit einer nachgewiesenen Behinderung von mindestens 25 Prozent. Die Behörde stellt klar, dass dieser steuerliche Vorteil trotz der durch Gesetz 2466 von 2025 eingeführten Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fortbesteht.

Der Abzug knüpft an das objektive Tatbestandsmerkmal der Einstellung oder Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern mit einer nachgewiesenen Behinderung von mindestens 25 Prozent an. Er ist nicht davon abhängig, ob die Beschäftigung freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ferner weist die DIAN darauf hin, dass die Bescheinigung der Behinderung den Vorgaben des Gesundheits und Sozialschutzministeriums (Ministerio de Salud y Protección Social) entsprechen muss. Die steuerlichen Voraussetzungen für den Abzug sind unabhängig von der Erfüllung der arbeitsrechtlichen Beschäftigungsquote zu prüfen und unterliegen der Kontrolle durch die Steuerverwaltung.

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