Die SIC sanktioniert 10 Unternehmen wegen Verstößen gegen das Verbraucher­schutzregime während des Black Friday 2024

Die Superintendencia de Industria y Comercio (SIC) hat gegen zehn Unternehmen Sanktionen verhängt, die im Rahmen des Black Friday 2024 Waren und Dienstleistungen über elektronische Medien beworben und vertrieben haben. Die verhängten Geldbußen belaufen sich insgesamt auf mehr als COP 3.000.000.000.

Die Behörde führte Monitoring und Überprüfungen bei rund 60 Handelsbetrieben durch, um die Einhaltung der Vorschriften des Verbraucher­schutzregimes (Régimen de Protección al Consumidor) zu kontrollieren, insbesondere der Regelungen zu Information und Werbung. Dabei stellte sie unter anderem folgende verbraucherrechtswidrige Verhaltensweisen fest:

• Verlangen von Rechnungen oder zusätzlichen Unterlagen als Voraussetzung für die Ausübung des gesetzlichen Gewährleistungsrechts (derecho de garantía).
Unterlassung klarer Angaben zu Modalitäten, Zeitpunkt und Ort des Zugangs zu Werbeaktionen, einschließlich Anforderungen, Einschränkungen und Lieferfristen.
Fehlende oder unzureichende Informationen zu beworbenen Produkten, insbesondere hinsichtlich Menge, Qualität oder Verfügbarkeit.
Nichtbereitstellung wahrheitsgemäßer, klarer und vollständiger Informationen über Herstellung, Gebrauch, Anleitungen, Pflege oder relevante Warnhinweise.
Fehlen geeigneter Mechanismen zur Einreichung von Anträgen, Beschwerden und Reklamationen (peticiones, quejas y reclamos – PQR).
Unterlassung der Einbindung eines sichtbaren Links auf der Website, der auf die Internetseite der kolumbianischen Verbraucher­schutzbehörde verweist, unter Verstoß gegen die Standards des elektronischen Geschäftsverkehrs (comercio electrónico).
• Verletzung des Rechts auf Geltendmachung und Ersatz von Geschenkkarten im Falle von Verlust oder Abhandenkommen, mit Beeinträchtigung des gesetzlich gewährleisteten Mindestverbraucherschutzes.

Die SIC bekräftigte ihren Willen, die Maßnahmen der Inspektion, Aufsicht und Kontrolle (inspección, vigilancia y control) in den Jahren 2024 und 2025 zu intensivieren. Ziel ist der effektive Schutz der Verbraucherrechte im digitalen Umfeld sowie die Sicherstellung gesetzeskonformer und verantwortungsvoller Praktiken im elektronischen Geschäftsverkehr.

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