Unmittelbare Änderungen bei indirekten Steuern: Breitenwirkung auf Konsum und digitalen Handel

❌ AUSGESETZT: Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts (Corte Constitucional) vom 29.01.2025 ist die nachfolgend dargestellte Regelung derzeit außer Vollzug.

Mit Gesetzesdekret Nr. 1474 vom 29. Dezember 2025 (Decreto Legislativo No. 1474 de 29 de diciembre de 2025), erlassen im Rahmen des durch Dekret 1290 vom 22. Dezember 2025 (Decreto 1290 del 22 de diciembre de 2025) erklärten wirtschaftlichen und sozialen Notstands (Estado de Emergencia), wurden folgende wesentliche Maßnahmen im Bereich der indirekten Besteuerung eingeführt:

Maßnahmen zur Verbrauchsteuer und zur Umsatzsteuer (Impuesto sobre las Ventas, IVA)

Für das Jahr 2026 unterliegen Spirituosen, Weine und Aperitifs der Umsatzsteuer (IVA) in Höhe von 19 Prozent. Fünf Prozentpunkte des Aufkommens verbleiben weiterhin bei den Departamentos.

Online betriebene Glücksspiele und Wetten (juegos de suerte y azar), die ausschließlich über das Internet im Jahr 2026 angeboten werden, unabhängig davon, ob sie in Kolumbien oder aus dem Ausland betrieben werden, unterliegen ebenfalls der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Steuerschuldner ist der jeweilige Betreiber. Bemessungsgrundlage sind die Bruttoeinnahmen, berechnet als Einsätze abzüglich der im jeweiligen Zweimonatszeitraum ausgezahlten Gewinne.

Die Wertgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung bei Postsendungen, Eilsendungen und Kurierlieferungen (tráfico postal y envíos urgentes) wird für 2026 von USD 200 auf USD 50 abgesenkt. Die Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke (impuesto al consumo de licores) wird erhöht. Sie setzt sich aus einem spezifischen Bestandteil in Höhe von COP 750 pro Alkoholgrad sowie einem ad valorem Anteil von 30 Prozent des Endverkaufspreises zusammen.

Die Verbrauchsteuer auf Zigaretten und Tabakwaren wird ausgeweitet und erfasst nunmehr auch E Zigaretten und elektronische Systeme mit oder ohne Nikotin. Der Steuersatz für herkömmliche Zigaretten beträgt COP 11.200 pro Packung zuzüglich 10 Prozent ad valorem. Für E Zigaretten und Verdampfersysteme beträgt die Steuer COP 2.000 pro Milliliter zuzüglich 30 Prozent ad valorem.

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