Historischer Einschnitt: Verfassungsgericht setzt Dekret 1390 von 2025 vorläufig außer Vollzug

Erstmals in der verfassungsrechtlichen Geschichte des Landes hat das Verfassungsgericht (Corte Constitucional) ein Gesetzesdekret vorläufig außer Vollzug gesetzt, während es dessen Verfassungsmäßigkeit prüft. Mit sechs zu zwei Stimmen setzte das Gericht das Gesetzesdekret 1390 von 2025 (Decreto Legislativo 1390 de 2025) vorläufig aus. Mit diesem Dekret wollte die Regierung den wirtschaftlichen und sozialen Notstand (Estado de Emergencia Económica y Social) für das gesamte Staatsgebiet ausrufen. Ziel war es, nach Darstellung der Exekutive, irreversible steuerliche Nachteile zu verhindern, die sich aus auf Grundlage dieses Ausnahmezustands getroffenen Maßnahmen ergeben könnten.

Als Folge der Aussetzung ordnete das Gericht an, dass auch das Durchführungsdekret 1474 von 2025 (Decreto 1474 de 2025) bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Ausgangsdekrets keine Rechtswirkungen entfaltet.

Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt. Erstmals konkretisiert das Gericht seine Befugnis zu einer präventiven und effektiven Kontrolle von Dekreten im Ausnahmezustand. Bisher beschränkte sich die Kontrolle auf eine nachträgliche und automatische Überprüfung. Die nun ausgeübte Kompetenz stützt das Gericht auf eine erweiternde Auslegung der Artikel 241 und 4 der Verfassung (Constitución Política) und auf eine Fortentwicklung seiner Rechtsprechung unter Anpassung des in Beschluss 272 von 2023 (Auto 272 de 2023) gesetzten Präzedenzfalls.

Durch die Anordnung der vorläufigen Aussetzung wollte das Gericht das institutionelle Gleichgewicht sichern. Es sollte verhindert werden, dass die Exekutive, auch nur vorübergehend, die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Kongresses der Republik (Congreso de la República) im Steuerbereich verdrängt. Die Plenarversammlung sah die Notwendigkeit, die außergewöhnliche Befugnis zu stoppen, um materiell irreversible Schäden im Zusammenhang mit der Erhebung von sofort wirksamen Steuern zu vermeiden, die im ordentlichen Verfahren der Zustimmung des Kongresses bedurft hätten.

Obwohl der vollständige Text des Beschlusses 082 von 2026 (Auto 082 de 2026) noch nicht veröffentlicht ist, wurde mit Mitteilung 01 vom 29. Januar 2026 (Comunicado 01 del 29 de enero de 2026) der Tenor bekannt gegeben:

ERSTENS. VORLÄUFIGE AUSSER VOLLZUGSETZUNG des Gesetzesdekrets 1390 vom 22. Dezember 2025, ‚durch das der wirtschaftliche und soziale Notstand im gesamten Staatsgebiet erklärt wird‘, bis die Plenarversammlung des Verfassungsgerichts eine Sachentscheidung trifft.“

Die Entscheidung setzt einen maßgeblichen Präzedenzfall. Bei außergewöhnlichen Maßnahmen der Exekutive im Ausnahmezustand müssen die übrigen Staatsgewalten ihre Kompetenzen uneingeschränkt ausüben können. Das System der Gewaltenteilung und gegenseitigen Kontrolle, Checks and Balances, gehört zu den zentralen Garantien der Verfassung.

Mit Veröffentlichung der vollständigen Begründung ist eine präzise Klärung von Reichweite, Begründungsstruktur und dogmatischer Einordnung der vorläufigen Aussetzung zu erwarten. Die Entscheidung stärkt die verfassungsmäßige Ordnung. Zugleich bleibt festzuhalten, dass viele der von der Regierung angeführten Ursachen struktureller und vorhersehbarer Natur sind und nachhaltige gesetzgeberische Lösungen erfordern, nicht temporäre Ausnahmeinstrumente.

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