❌ AUSGESETZT: Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts (Corte Constitucional) vom 29.01.2025 ist die nachfolgend dargestellte Regelung derzeit außer Vollzug.
Mit Gesetzesdekret Nr. 1474 vom 29. Dezember 2025 (Decreto Legislativo No. 1474 de 29 de diciembre de 2025), erlassen im Rahmen des durch Dekret 1290 vom 22. Dezember 2025 (Decreto 1290 del 22 de diciembre de 2025) erklärten wirtschaftlichen und sozialen Notstands (Estado de Emergencia), wurden folgende wesentliche steuerliche Maßnahmen eingeführt:
Maßnahmen für den Rohstoffsektor
Eingeführt wird eine temporäre Sondersteuer für natürliche und juristische Personen, die Kohlenwasserstoffe und Kohle fördern, einschließlich bestimmter Derivate sowie Rohöl (carbón, y algunos de sus derivados, y aceites crudos de petróleo). Die Steuer entsteht mit dem ersten Verkauf im Inland oder vom Inland aus sowie bei der Ausfuhr dieser Güter. Der Steuersatz beträgt 1 Prozent und wird auf Grundlage des Verkaufspreises oder des FOB Wertes berechnet.
Die Steuer gilt ausschließlich für Steuerpflichtige mit einem ordentlichen steuerlichen Nettoeinkommen (renta líquida ordinaria) von mehr als 50.000 UVT im unmittelbar vorangegangenen Jahr. Die Zahlung erfolgt monatlich innerhalb der ersten fünf Werktage bei Inlandsgeschäften oder im Zeitpunkt der Versandfreigabe bei Exporten.
Änderungen der Vermögensteuer
Die Schwelle für die Steuerpflicht bei der Vermögensteuer (Impuesto al Patrimonio) wird für das Jahr 2026 von 72.000 UVT COP 3.770.928.000 auf 40.000 UVT COP 2.094.960.000 Nettovermögen gesenkt. Maßgeblich ist der Stand zum 1. Januar 2026 unter Abzug der Verbindlichkeiten. Von der Bemessungsgrundlage sind unter anderem die ersten 13.500 UVT des selbst genutzten Wohnimmobilienwerts auszunehmen.
Für 2026 gelten progressive Steuersätze zwischen 0,5 Prozent und 5 Prozent für Vermögen, das 2.000.000 UVT übersteigt.
Neuerungen bei der Einkommensteuer
Die Einkommensteuersonderabgabe für den Finanzsektor (sobretasa de renta) wird um zusätzliche 15 Prozentpunkte erhöht. Der Gesamtsteuersatz steigt für das Steuerjahr 2026 auf 50 Prozent. Die zusätzliche Abgabe ist zu 100 Prozent im Voraus zu leisten und in zwei Jahresraten zahlbar. Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlung ist die steuerliche Bemessungsgrundlage des vorangegangenen Steuerjahres.
Für das Jahr 2026 wird ferner die Möglichkeit gestrichen, Förderabgaben (regalías) in Geld oder in Sachleistungen im Zusammenhang mit der Ausbeutung nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen als Betriebsausgabe abzuziehen. Zugleich wird eine Berechnungsformel zur Ermittlung des nicht abzugsfähigen Betrags eingeführt.



